Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, das heißt Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden.
- Für Beträge unter 300€ (in einer einzelnen Überweisung) gilt der Kontoauszug zusammen mit dem [Beleg für den vereinfachten Zuwendungsnachweis](Vereinfachter Zuwendungsnachweis.pdf) als Zuwendungsnachweis.
- Ab 300€ oder bei Spezialfällen, wie Verzicht auf Erstattungen, sendet bitte eine Email mit eurer aktuellen Anschrift an den Vorstand.